Betriebskostenabrechnung
Die ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung enthält neben dem Abrechnungszeitraum (grundsätzlich zwölf Monate, hierbei muss es sich nicht zwingend um ein abgeschlossenes Kalenderjahr handeln) immer eine Zusammenstellung der Gesamtkosten nach Abzug der Vorauszahlungen. Auch Anfangs- und Endzählerstände müssen vermerkt sein.
